Manche freuen sich schon das ganze Jahr auf sie, andere finden sie einfach nur lästig: die Steuererklärung. Eins ist dabei aber sicher! Als Lehrer kann man einiges von der Steuer absetzen. Dazu gehört auch der Kauf einer Lehrertasche. Bis zu 400,- Euro kann diese nämlich direkt in den Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die meisten Angestellten nutzen lediglich die Werbungskostenpauschale von 1.000,- Euro, da sie nicht so viele Ausgaben für die Erhaltung ihres Einkommens haben. Bei Lehrern sieht das aber oft anders aus. Mit der Fahrtkostenpauschale, einem eigenen Arbeitszimmer und den Ausgaben für Unterrichtsmaterialien kommt man sehr schnell über diese Grenze. Deshalb sollte man alle Quittungen aufbewahren, die belegen, dass man etwas für seinen Beruf gekauft hat. Dies gilt natürlich auch für eine Lehrertasche.
Falls ihr euch in diesem Bereich unsicher fühlt, empfehle ich einen Steuerberater aufzusuchen. Dieser weiß ganz genau was ihr absetzen könnt und kann euch somit (auch wenn er ein Honorar verlangt) einige Euro und einige Nerven sparen.
Ein sehr nützliches Video und weitere Informationen findet man hier beim ZDF!